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Geistersteuer im Aargau abschaffen

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Ungerechte Geistersteuer abschaffen

Die Besteuerung von Wohneigentum ist heute ungerecht. 
Sie bestraft Wohneigentümer und belastet Familien und ältere Menschen.

Wohneigentümer bezahlen mit dem Eigenmietwert eine Steuer auf ein Einkommen, das es gar nicht gibt.

Der Eigenmietwert ist ein fiktiver Ertrag, den man erzielen könnte, wenn man sein Haus oder seine Wohnung vermieten würde. Dieses Einkommen gibt es nicht. Es ist frei erfunden.

Die ungerechte Geistersteuer beim Wohneigentum belastet alle, die Wohneigentum besitzen, erwerben wollen oder erben. Der Eigenmietwert bestraft auch Wohnträume von Mieterinnen und Mietern.

Gemäss Bund sind Menschen mit tiefem Einkommen besonders betroffen. Oft sind das Familien oder Rentnerinnen und Rentner.

Die steuerliche Belastung älterer Leute ist problematisch, denn Wohneigentum ist Teil der Altersvorsorge.

Präsidium

Person

Maya Bally

Nationalrätin Die Mitte, Projektleiterin, Hendschiken

Person

Thomas Burgherr

Nationalrat SVP, Geschäftsführer, Wiliberg

Person

Thierry Burkart

Ständerat FDP, Rechtsanwalt, Lengnau

Person

Sabina Freiermuth

Grossrätin & Parteipräsidentin FDP Aargau, Zofingen

Person

Benjamin Giezendanner

Nationalrat SVP, Unternehmer, Rothrist

Person

Jeanine Glarner

Grossrätin FDP, Gemeindeammann Möriken-Wildegg, Präsidentin HEV Aargau, Wildegg

Person

Andreas Glarner

Nationalrat, Präsident SVP Aargau, Unternehmer, Oberwil-Lieli

Person

Christian Glur

Nationalrat SVP, Landwirt, Glashütten-Murgenthal

Person

Roland Haldimann

Grossrat & Präsident EDU Aargau, Oberentfelden

Person

Stefanie Heimgartner

Nationalrätin SVP, Unternehmerin, Baden

Person

Matthias Jauslin

Nationalrat GLP, Unternehmer, Villmergen

Person

Karin Koch Wick

Grossrätin Die Mitte, Vorstandsmitglied HEV Freiamt, Bremgarten

Person

Christoph Riner

Nationalrat SVP, Kaufmann, Zeihen AG

Komitee

Person

Christoph Hagenbuch

Grossrat SVP, Landwirt, Oberlunkhofen

Unterstützerliste

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Argumente:

Der Eigenmietwert ist ungerecht

Wohneigentümer zahlen Steuern auf ein fiktives Einkommen. Das bestraft besonders Familien, ältere Menschen und alle, die Wohneigentum anstreben oder erben. Wer Schulden macht, wird belohnt – wer sie bezahlt, wird benachteiligt. Diese Geistersteuer gehört abgeschafft.

Abschaffung stärkt Selbstverantwortung

Die Abschaffung des Eigenmietwerts stärkt die Selbstverantwortung. Schulden werden nicht länger steuerlich bevorzugt, das Abzahlen lohnt sich wieder. Unterhalt und Schuldzinsen sind bei selbst genutztem Wohneigentum nicht mehr abziehbar – dafür entfällt der Eigenmietwert. Ersterwerber profitieren von einem Übergangsabzug. Vermietete Immobilien bleiben vom Abzugssystem weitgehend unberührt.

JA zu einer ausgewogenen und fairen Reform

Die Reform ist ausgewogen und fair: Der Eigenmietwert wird abgeschafft, im Gegenzug entfallen gewisse Abzüge. Ersterwerber profitieren, und Kantone können Zweitwohnungen eigenständig besteuern – angepasst an ihre Bedürfnisse. So wird Wohnen insgesamt entlastet und gerechter besteuert. Eine echte Chance für eine faire Eigentumsbesteuerung.

Fazit: Eigenmietwert abschaffen, JA zum Bundesbeschluss Zweitwohnungen

Am 28. September stimmen wir über die Abschaffung des ungerechten Eigenmietwerts ab. Die Reform entlastet den Mittelstand, fördert Ersterwerber und stärkt die Eigenverantwortung. Der gekoppelte Bundesbeschluss erlaubt Kantonen, Zweitwohnungen zu besteuern. Wer den Eigenmietwert abschaffen will, sagt JA zum Bundesbeschluss Zweitwohnungen.

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